Die Abwassergebühren sind Kommunalabgaben, die von den Kommunen aufgrund einer Gebührensatzung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (Kanalisation und Kläranlage ) von den Benutzern erhoben werden (Benutzungsgebühren). Eine Benutzungsgebühr kann nur für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden.
Abwassergebühr
Ansprechpartner/in
Frau Inna Baum | |
Rathaus Emstek, Zimmer 2.01 - Finanzverwaltung // 2. OG Am Markt 1 49685 Emstek Telefon: 04473 9484-35 E-Mail: inna.baum@emstek.de |