Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Simone Witt
Rathaus Emstek, Zimmer 0.25 - Meldeamt // EG
Am Markt 1
49685 Emstek
Telefon: 04473 9484-10
E-Mail:
photo
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


 
Landkreis Cloppenburg - Ordnungsamt VCard
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Telefon: 0447115-0
Telefax: 0447185697
E-Mail: Öffnungszeiten:


Sprechzeiten:


 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr


 und nach Vereinbarung


KFZ-Zulassung Cloppenburg


 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr


 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr


KFZ-Zulassung Friesoythe


 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr


 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr


KFZ-Zulassung Löningen


 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr


 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr


 



Team Gewerbe (0.058) VCard
Landkreis Cloppenburg - Ordnungsamt
Telefon: 0447115-173
E-Mail:


 
Team Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Cloppenburg VCard
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Telefon: 0447115132
E-Mail: Öffnungszeiten:


Sprechzeiten:


Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr


und nach Vereinbarung




KFZ-Zulassung Cloppenburg


Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr


Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr




KFZ-Zulassung Friesoythe


Montag bis Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr


 

Allgemeine Informationen

Wenn Sie im Zusammenhang mit der Betreibung eines Gewerbes einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.

Die Auskunft dient auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Gaststättenbetrieb, Makler) oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (zum Beispiel Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüro) ausüben möchten.

Im Gewerbezentralregister erfasst werden:

  • Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe, Gewerbeuntersagungen, Rücknahmen von Erlaubnissen, Konzessionen,
  • Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe,
  • Bußgeldentscheidungen zu Geldbuße von mehr als EUR 200 im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
  • bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.

Hinweis: Das Gewerbezentralregister enthält nicht die Daten aller Gewerbetreibenden in Deutschland. Diese finden Sie im Gewerberegister, das Informationen zum Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin wie Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie zum Betrieb wie Geschäftsführung, Anschriften und angemeldete Tätigkeit enthält.

Verfahrensablauf

Sie können die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister direkt online beim Bundesamt für Justiz (siehe auch Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung im Onlineverfahren ) oder schriftlich beziehungsweise persönlich bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragen. 

Wenn Sie die Auskunft online beantragen möchten:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesamtes für Justiz und folgen Sie den Anweisungen.
  • Für den Online-Antrag brauchen Sie:
    • einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie die AusweisApp2,
    • ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes,
    • ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
  • Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft dann an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie ihn angefordert haben.

Wenn Sie die Auskunft persönlich beantragen möchten:

  • Wenden Sie sich an die für Sie nach Landesrecht zuständige Behörde.
  • Der Antrag wird dann an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet, das dann die Auskunft erstellt.
  • Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft dann an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:

  • formloser schriftlicher Antrag
  • Wenden Sie sich an die für Sie nach Landesrecht zuständige Behörde.
  • Senden Sie den Antrag an die nach Landesrecht zuständige Behörde. Ihre Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein.
  • Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet, das die Auskunft erstellt.
  • Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben.

Hinweis: Sie können sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Antragsberechtigt ist jedoch auch Ihre gesetzliche Vertretung. Handeln Sie selbst als gesetzlicher Vertreter/gesetzliche Vertreterin, müssen Sie Ihre Vertretungsmacht nachweisen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Bei natürlichen Personen richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnsitz, bei juristischen Personen nach dem Sitz der Firma (Ort der Eintragung im Handelsregister).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Voraussetzungen
  • bei natürlichen Personen:

    • den Antrag persönlich stellen

    • Vertretung durch die gesetzliche Vertreterin/den gesetzlichen Vertreter der natürlichen Person
  • bei juristischen Personen:

    • der Antrag muss durch die gesetzliche Vertreterin/den gesetzlichen Vertreter der Firma gestellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • für natürliche Personen:
    • bei persönlicher Antragstellung: Personalausweis oder Reisepass ,
    • bei schriftlicher Antragstellung: Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses ,
    • bei elektronischer Antragstellung:  Personalausweis oder  elektronischer Aufenthaltstitel , jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
    • bei ausländischen Staatsangehörigen: zusätzlich Staatsangehörigkeitsnachweis, amtlich beglaubigte Personendaten und Unterschrift,
    • gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen.
  • für juristische Personen:
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin der Firma (bei Vorlage des Reisepasses: zusätzlich aktuelle Meldebescheinigung),
    • Auszug aus dem Handelsregister,
    • gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen.
Welche Gebühren fallen an?
  • :13,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer
  • :2 bis 4 Wochen
Anträge / Formulare

Formulare: nein, formloser Antrag: formloser Antrag

Schriftform erforderlich: nein, aber alternativ möglich

zurück