Bebauungsplan

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Frau Sandra Herzog
Rathaus Emstek, Zimmer 2.13 - Bauverwaltung // 2. OG
Am Markt 1
49685 Emstek
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Landkreis Cloppenburg - Planungsamt VCard
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
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Sprechzeiten:

 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr

 und nach Vereinbarung

KFZ-Zulassung Cloppenburg

 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr

 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr

KFZ-Zulassung Friesoythe

 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr

 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr

KFZ-Zulassung Löningen

 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr

 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr

 


Herr Neumann VCard
Landkreis Cloppenburg - Planungsamt
Telefon: 04471 15-193
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Allgemeine Informationen

Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche
  • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

An wen muss ich mich wenden?

Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.

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