Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Simone Witt
Rathaus Emstek, Zimmer 0.25 - Meldeamt // EG
Am Markt 1
49685 Emstek
Telefon: 04473 9484-10
E-Mail:
photo

Allgemeine Informationen

In Deutschland müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn

Ihr Personalausweis abläuft,

  • Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • Sie in Deutschland gemeldet sind und
  • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

Ihren neuen Personalausweis müssen Sie beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Ausweises abläuft.

Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.

Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:

  • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter von unter 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 6 Jahre gültig.
  • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter ab 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 10 Jahre gültig.

Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines neuen Personalausweises gilt, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • falls vorhanden: alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder abgelaufener Reisepass
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
Welche Gebühren fallen an?
  • :37,00 EUR
    Für antragstellende Personen ab 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
  • :22,80 EUR
    Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.
  • :10,00 EUR
    Für den vorläufigen Personalausweis.
  • :13,00 EUR
    Bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.
  • :30,00 EUR
    Für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland.
Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit ihres alten Ausweises beantragen.

Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

zurück