Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Geburtsurkunde Ausstellung
Ansprechpartner/in
Herr Richard Cloppenburg | |
Rathaus Emstek, Zimmer 0.13 - Standesamt/Gewerbeamt // EG Am Markt 1 49685 Emstek Telefon: 04473 9484-14 E-Mail: richard.cloppenburg@emstek.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Voraussetzungen
- Die antragstellende Person muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
- Ebenfalls antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren, Abkömmlinge oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.
- Voraussetzung für die Ausstellung einer deutschen Geburtsurkunde ist die Geburt in Deutschland oder die vorherige Nachbeurkundung der im Ausland erfolgten Geburt in einem deutschen Geburtsregister.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
- :70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland - :15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde - :7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ausstellung einer Geburtsurkunde ist wegen der begrenzten Fortführungsfristen für Personenstandseinträge max. 110 Jahre nach Eintritt des Personenstandsfalles (Geburt) möglich.