Kindertagesbetreuung

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Anja Moormann (Kindertagesstätte)
Rathaus Emstek, Zimmer 1.03 - Allgemeine Verwaltung // 1. OG
Am Markt 1
49685 Emstek
Telefon: 04473 9484-25
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Frau Annika Vorwerk (Kindertagespflege)
Rathaus Emstek, Zimmer 0.04 - Sozialamt // EG
Am Markt 1
49685 Emstek
Telefon: 04473 9484-15
E-Mail:
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Frau Andrea Vogel (Kindertagespflege)
Rathaus Emstek, Zimmer 0.03 - Wohngeldamt // EG
Am Markt 1
49685 Emstek
Telefon: 04473 9484-17
E-Mail:
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zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Landkreis Cloppenburg - Jugendamt VCard
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Telefon: 04471 15-0
Telefax: 04471 85697
E-Mail: Homepage: ww­w.lk­cl­p.deÖffnungszeiten:

Sprechzeiten:

 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr

 und nach Vereinbarung

KFZ-Zulassung Cloppenburg

 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr

 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr

KFZ-Zulassung Friesoythe

 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr

 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr

KFZ-Zulassung Löningen

 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr

 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr

 


Herr Trenkamp VCard
Landkreis Cloppenburg - Jugendamt
Telefon: 04471 15-215
Telefax: 04471 15-337
E-Mail:


 

Allgemeine Informationen

Formen der öffentlichen Kindertagesbetreuung sind

  • Kindertageseinrichtungen (Krippengruppen, Kindergartengruppen, Hortgruppen, altersübergreifende Gruppen)
  • Kindertagespflege (vorrangig für Kinder unter drei Jahren und schulpflichtige Kinder)

Kindertagesstätten sind Tageseinrichtungen, in denen sich Kinder aufhalten, die regelmäßig, mindestens aber 10 Stunden in der Woche betreut werden. Kindertagesstätten bieten eine gruppenbezogene Betreuungsform an.

Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Die Kinder werden einer geeigneten Tagespflegeperson in deren oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen Räumen betreut.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Dort erhalten Interessierte auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegepersonen, sowie Informationen zum Anmeldeverfahren.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern festgesetzt und können daher variieren.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Kultusministerium; aktualisiert am 11.07.2012

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