Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.
Kommunale Sportstätten
Ansprechpartner/in
Herr Reiner kl. Holthaus | |
Rathaus Emstek, Zimmer 1.01 - Allgemeine Verwaltung // 1. OG Am Markt 1 49685 Emstek Telefon: 04473 9484-23 E-Mail: reiner.holthaus@emstek.de |
Externe Ansprechpartner/in
Landkreis Cloppenburg - Amt für Hochbau und Liegenschaften Eschstraße 29 49661 Cloppenburg Telefon: 0447115-0 Telefax: 0447185697 E-Mail: kreishaus@lkclp.deÖffnungszeiten:
Frau Kruse (A.013) Landkreis Cloppenburg - Amt für Hochbau und Liegenschaften Frau Münchow (A.001) Landkreis Cloppenburg - Amt für Hochbau und Liegenschaften Frau Zumbrägel (A.003) Landkreis Cloppenburg - Amt für Hochbau und Liegenschaften Herr Kock (A.011) Landkreis Cloppenburg - Amt für Hochbau und Liegenschaften |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung