Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe

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Herr Richard Cloppenburg
Rathaus Emstek, Zimmer 0.13 - Standesamt/Gewerbeamt // EG
Am Markt 1
49685 Emstek
Telefon: 04473 9484-14
E-Mail:
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zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0800 818-8100
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


 
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Cloppenburg VCard
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
E-Mail: Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:

Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr

und nach Vereinbarung



KFZ-Zulassung Cloppenburg

Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr

Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr



KFZ-Zulassung Friesoythe

Montag bis Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr


 
Landkreis Cloppenburg - Ordnungsamt VCard
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Telefon: 04471 15-0
Telefax: 04471 85697
E-Mail: Homepage: ww­w.lk­cl­p.deÖffnungszeiten:

Sprechzeiten:

 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr

 und nach Vereinbarung

KFZ-Zulassung Cloppenburg

 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr

 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr

KFZ-Zulassung Friesoythe

 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr

 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr

KFZ-Zulassung Löningen

 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr

 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr

 


Herr Vormbrocke VCard
Landkreis Cloppenburg - Ordnungsamt
Telefon: 04471 15-231
E-Mail:


 

Allgemeine Informationen

Wer ein Reisegewerbe betreibt, muss grundsätzlich die Vorschriften des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) sowie des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage (NFeiertagsG) beachten. Eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe gilt für das Anbieten (Feilbieten) von Waren sowie für gastgewerbliche Tätigkeiten im Reisegewerbe. Außerdem gelten die Ausnahmebestimmungen für selbständige Gewerbetreibende, die andere Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs aufsuchen.

Weitere Ausnahmen müssen auf schriftlichen Antrag durch die zuständige Stelle ausdrücklich zugelassen werden. 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der gewöhnliche Aufenthalt ist.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ggf. Personalausweis oder Reisepass
  • Handelsregisterauszug
  • Reisegewerbekarte
  • ggf. Unterlagen, die das Vorhaben dokumentieren
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.22.7 an.

  • Gebühr:0,00 EUR - 59,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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