Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme vorübergehend als Steinmetzin/Steinmetz oder Bildhauerin/Bildhauer

zuklappenExterne Behörden
Kath. Kirchengemeinde St. MargarethaClemens-August-Straße 1
49685 Emstek
Telefon: 04473 341
Telefax: 04473 929814
E-Mail: Homepage: htt­ps://­kath-kir­che-ems­tek.de

 
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


 
Team Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Cloppenburg VCard
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Telefon: 0447115132
E-Mail: Öffnungszeiten:


Sprechzeiten:


Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr


und nach Vereinbarung




KFZ-Zulassung Cloppenburg


Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr


Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr




KFZ-Zulassung Friesoythe


Montag bis Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr


 

Allgemeine Informationen

Die vorübergehende Aufnahme der Tätigkeit als Steinmetzin/Steinmetz oder Bildhauerin/Bildhauer auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Friedhofssatzung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Kommunale Satzung

zurück