Veranstaltung: Anzeige

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Norbert Lukas
Rathaus Emstek, Zimmer 0.14 - Ordnungsamt // EG
Am Markt 1
49685 Emstek
Telefon: 04473 9484-16
E-Mail:
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zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Landkreis Cloppenburg - Ordnungsamt VCard
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Telefon: 04471 15-0
Telefax: 04471 85697
E-Mail: Homepage: ww­w.lk­cl­p.deÖffnungszeiten:

Sprechzeiten:

 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr

 und nach Vereinbarung

KFZ-Zulassung Cloppenburg

 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr

 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr

KFZ-Zulassung Friesoythe

 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr

 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr

KFZ-Zulassung Löningen

 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr

 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr

 


 
Landkreis Cloppenburg - Straßenverkehrsamt VCard
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
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Telefax: 04471 85697
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Sprechzeiten:

 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr

 und nach Vereinbarung

KFZ-Zulassung Cloppenburg

 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr

 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr

KFZ-Zulassung Friesoythe

 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr

 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr

KFZ-Zulassung Löningen

 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr

 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr

 


Frau Hölzen VCard
Landkreis Cloppenburg - Straßenverkehrsamt
Telefon: 04471 15-114
E-Mail:


 

Allgemeine Informationen

Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
  • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

Welche Fristen muss ich beachten?
  • Anzeigefrist:1 Woche
    vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
Was sollte ich noch wissen?

Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

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